Ein Vermieter will seine eigene Wohnung zurückhaben - weil er selbst einziehen will, weil seine Tochter nach dem Abitur keinen Platz mehr hat oder weil seine Mutter pflegebedürftig wird. Klingt logisch. Aber in Deutschland ist das nicht einfach möglich. Wer eine Eigenbedarfskündigung aussprechen will, muss mehr als nur eine gute Absicht haben. Es geht um klare Regeln, strenge Nachweise und eine Rechtsprechung, die immer strenger wird. Seit 2022 haben Gerichte die Hürden für Vermieter deutlich erhöht. Viele Kündigungen scheitern deshalb vor Gericht - nicht weil der Mieter unverschuldet leidet, sondern weil der Vermieter die Formalien nicht eingehalten hat.
Wer darf überhaupt einen Eigenbedarf anmelden?
Nicht jeder Vermieter kann eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Nur natürliche Personen - also Einzelpersonen - haben dieses Recht. Wohnungsgesellschaften, GmbHs, Vereine oder Genossenschaften dürfen das nicht. Das steht klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraph 573 Abs. 2 Nr. 2. Der Grund ist einfach: Der Gesetzgeber will den privaten Immobilienbesitzer schützen, nicht Unternehmen, die mit Mietwohnungen Gewinn machen. Wer eine Immobilie als Kapitalanlage kauft und vermietet, kann nicht einfach sagen: „Ich brauche sie jetzt für mich.“ Das ist kein Eigenbedarf - das ist eine Kündigung aus wirtschaftlichem Interesse. Und das ist verboten.Wann entsteht ein gültiger Eigenbedarf?
Ein Eigenbedarf darf nicht schon beim Abschluss des Mietvertrags bestehen. Wenn du deine Wohnung vermietest und weißt: „In zwei Jahren ziehe ich da wieder ein“, musst du das dem Mieter sagen. Sonst verlierst du das Recht zur Kündigung. Das ist kein Trick, sondern eine klare Regel. Wer das ignoriert, riskiert eine rechtliche Niederlage. Auch bei umgewandelten Wohnungen - also wenn du eine Immobilie kaufst, die schon vermietet ist - gibt es eine Sperrfrist. Laut BGB darfst du in den ersten drei Jahren nach Kauf keine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Diese Frist soll verhindern, dass Investoren Wohnungen nur kurz kaufen, Mieter rauswerfen und dann selbst einziehen. Ein Fall aus Hamburg zeigt, wie streng das ist: Ein Käufer kaufte eine Wohnung, die seit fünf Jahren vermietet war. Er wollte sie für seine Tochter nutzen. Er kündigte nach acht Monaten. Das Gericht sagte: Nein. Die Sperrfrist gilt auch dann, wenn der Käufer den Mieter nicht selbst verpflichtet hat. Die Regelung schützt den Mieter - nicht den neuen Eigentümer.Wer darf in die Wohnung ziehen?
Der Eigenbedarf muss sich auf dich selbst, deine Familie oder Haushaltsangehörige beziehen. Das klingt einfach - aber in der Praxis ist es kompliziert. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Es reicht nicht, dass jemand „irgendwie“ mit dir verwandt ist. Du musst nachweisen, dass es sich um einen echten, lebensnahen Bedarf handelt. Dazu gehören:- Direkte Familienmitglieder: Ehepartner, Kinder, Eltern, Enkel
- Lebenspartner (auch ohne Ehe, wenn eine gemeinsame Lebensgemeinschaft nachweisbar ist)
- Haushaltsangehörige: Pflegekräfte, Haushaltshilfen, die dauerhaft bei dir wohnen
Was nicht geht: Onkel, Tanten, Freunde, Bekannte oder Ex-Partner, die keinen echten familiären oder haushaltsnahen Zusammenhang haben. Ein Fall aus Berlin: Ein Vermieter kündigte, weil sein Onkel einziehen sollte - den er seit 15 Jahren nicht mehr gesehen hatte. Der Mieter klagte. Das Gericht gab ihm recht. Der Onkel war kein legitimer Bedarfsträger. Die Rechtsprechung prüft heute, ob die Beziehung echt ist - nicht nur, ob sie auf dem Papier steht.
Was muss in der Kündigung stehen?
Eine Eigenbedarfskündigung ist kein Brief mit „Ich brauche die Wohnung“. Sie muss schriftlich, genau und vollständig sein. Die wichtigsten Elemente:- Die Person, die einziehen soll (voller Name)
- Das Verwandtschaftsverhältnis (z. B. „meine Tochter“ oder „meine Mutter“)
- Der konkrete Grund für den Bedarf (z. B. „meine Tochter zieht nach dem Abitur aus dem Studentenwohnheim aus“)
- Der geplante Einzugstermin (nicht „irgendwann“, sondern ein konkretes Datum)
- Die gesetzliche Grundlage: §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Unvollständige Angaben sind die häufigste Ursache für fehlgeschlagene Kündigungen. Ein Vermieter aus Stuttgart schrieb nur: „Ich benötige die Wohnung für meine Familie.“ Das reichte nicht. Das Gericht sagte: „Welche Familie? Wer genau? Warum?“ - und hob die Kündigung auf. Du musst nachweisen, dass es nicht nur eine Idee ist, sondern eine konkrete Absicht. Keine vagen Worte. Keine „wenn es passt“. Nur klare Fakten.
Welche Nachweise brauchst du?
Ein Brief allein reicht nicht. Du musst beweisen, dass der Bedarf echt ist. Dafür brauchst du Dokumente. Je nach Fall:- Für Kinder: Schulzeugnis, Mietvertrag der aktuellen Unterkunft mit Ablaufdatum, Schreibweise der Eltern zur Zustimmung
- Für Eltern: Arztbrief, Pflegebedarfsbescheinigung, aktuelle Wohnadresse, Nachweis der Abmeldung von der alten Wohnung
- Für Haushaltshilfen: Arbeitsvertrag, Nachweis der bisherigen Unterkunft, schriftliche Zustimmung zur Umzug
Ein Vermieter aus München kündigte, weil seine Tochter einziehen sollte. Er legte das Schulzeugnis vor, den Auslauf des Studentenwohnheimvertrags und eine unterschriebene Erklärung der Tochter, dass sie in die Wohnung ziehen will. Die Kündigung war gültig. Ein anderer Vermieter aus Leipzig sagte nur: „Sie zieht bald ein.“ Keine Unterlagen. Kein Datum. Das Gericht sagte: „Das ist keine Absicht, das ist eine Hoffnung.“ Die Kündigung war unwirksam.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist hängt von der Mietdauer ab. Das ist wichtig - viele Vermieter denken, sie können nach drei Monaten kündigen. Das stimmt nicht. Laut §573c BGB gilt:- Mietdauer bis 5 Jahre: 3 Monate
- Mietdauer von 5 bis 8 Jahren: 6 Monate
- Mietdauer über 8 Jahre: 9 Monate
- Mietdauer über 10 Jahre: 12 Monate
Das ist die gesetzliche Mindestfrist. Du kannst länger kündigen - aber nicht kürzer. Wer früher kündigt, riskiert, dass die Kündigung nichtig ist. Besonders kritisch ist die 12-Monats-Frist bei langjährigen Mietern. Wer 15 Jahre in einer Wohnung lebt, hat einen starken Schutz. Das Gericht prüft dann besonders genau, ob der Eigenbedarf wirklich überwiegt - oder ob der Vermieter einfach einen Mieter loswerden will, um die Wohnung teurer zu vermieten.
Warum scheitern so viele Eigenbedarfskündigungen?
Laut dem Deutschen Mieterbund landen 30 bis 40 Prozent aller Eigenbedarfskündigungen vor Gericht. Und in 65 Prozent dieser Fälle entscheiden Richter zugunsten der Mieter. Warum? Weil Vermieter die Regeln nicht kennen. Sie glauben, dass „ich bin der Eigentümer“ ausreicht. Das ist falsch. Die Rechtsprechung hat sich verändert. Die Gerichte fragen nicht mehr: „Hat der Vermieter ein Recht?“ Sondern: „Ist der Bedarf echt? Ist die Wohnung geeignet? Ist der Mieter geschützt?“Ein typischer Fehler: Der Vermieter kündigt, weil er „seine Mutter“ braucht - aber die Wohnung ist zu klein, zu weit von der Klinik entfernt, oder hat keine Aufzugsmöglichkeit. Das ist kein Bedarf - das ist ein unpassender Wohnraum. Das Bundesgericht hat 2022 klargestellt: Der Eigenbedarf muss auch bedarfsgerecht sein. Du kannst nicht einfach sagen: „Ich brauche eine 100 Quadratmeter Wohnung für meine Mutter.“ Wenn sie nur ein Schlafzimmer braucht, ist das eine unangemessene Kündigung.
Was ist der aktuelle Trend?
Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen steigt - besonders in Großstädten. In Berlin, München und Hamburg stieg die Zahl zwischen 2018 und 2023 um 37 Prozent. Warum? Weil Immobilienpreise steigen und Vermieter lieber selbst einziehen, als zu vermieten. Aber gleichzeitig sinkt die Erfolgsquote. Die Anzahl der erfolgreich durchgesetzten Eigenbedarfskündigungen ist in den letzten fünf Jahren um 22 Prozent gesunken. Die Gerichte prüfen strenger. Die Bundesregierung überlegt, die Sperrfrist von drei auf fünf Jahre zu verlängern. Das könnte die Eigenbedarfskündigung weiter einschränken. Experten wie Prof. Dr. Christiane Wendehorst von der Universität Bielefeld prognostizieren: „Die Eigenbedarfskündigung in ihrer jetzigen Form wird nicht mehr lange Bestand haben.“Was tun, wenn du als Vermieter kündigen willst?
Wenn du denkst, du hast einen gültigen Eigenbedarf:- Prüfe, ob du eine natürliche Person bist.
- Prüfe, ob die Wohnung seit mindestens drei Jahren vermietet ist.
- Prüfe, ob die Person, die einziehen soll, ein legitimer Bedarfsträger ist.
- Sammle alle Unterlagen: Zeugnisse, Verträge, Briefe, Arztzeugnisse.
- Schreibe die Kündigung präzise - kein „vielleicht“, kein „wahrscheinlich“.
- Halte die gesetzliche Kündigungsfrist ein.
- Hole dir professionelle Rechtsberatung - 65 % der Vermieter tun das, weil sie die Risiken kennen.
Ein Gespräch mit dem Mieter vor der Kündigung kann auch helfen. Viele Mieter akzeptieren eine Kündigung, wenn sie sehen, dass sie echt ist. Aber du musst es nachweisen - nicht nur behaupten.
Was tun, wenn du als Mieter eine Kündigung bekommst?
Wenn du eine Eigenbedarfskündigung erhältst:- Prüfe, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Prüfe, ob die Bedarfsperson echt ist - Google sie, frag nach, ob sie jemals in der Wohnung war.
- Prüfe, ob die Wohnung wirklich benötigt wird - ist sie zu groß, zu klein, zu weit weg?
- Prüfe die Frist - ist sie zu kurz?
- Kontaktiere den Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht.
Ein Mieter aus Ravensburg bekam eine Kündigung, weil sein Vermieter „seine Schwester“ einziehen lassen wollte. Die Schwester lebte in Düsseldorf. Der Mieter recherchierte: Sie war seit 10 Jahren nicht mehr in Ravensburg gewesen. Er legte das vor - und gewann den Prozess. Die Kündigung war unwirksam.
Darf ich als Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn ich die Wohnung vorher selbst bewohnt habe?
Ja, aber nur, wenn du die Wohnung nach dem Mietvertragsabschluss wieder für dich benötigst. Wenn du die Wohnung vor der Vermietung selbst bewohnt hast und danach vermietest, darfst du sie erst nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren wieder für dich nutzen - und nur, wenn der Eigenbedarf erst danach entstanden ist. Der Zeitpunkt des Bedarfs ist entscheidend - nicht der Zeitpunkt der früheren Nutzung.
Kann ich einen Eigenbedarf anmelden, wenn ich die Wohnung an meinen Sohn vermiete und er später auszieht?
Ja, aber nur, wenn der Sohn tatsächlich auszieht und du die Wohnung dann für dich oder einen anderen legitimen Bedarfsträger brauchst. Wenn du die Wohnung nur deshalb an deinen Sohn vermietest, weil du später wieder einziehen willst, ist das eine Scheinkündigung. Die Rechtsprechung prüft genau, ob der Mietvertrag mit dem Sohn echt war - oder nur als „Tarnung“ diente.
Was passiert, wenn ich die Wohnung nach der Kündigung doch nicht für den angegebenen Grund nutze?
Wenn du nach der Kündigung die Wohnung nicht für die angegebene Person nutzt, kann der ehemalige Mieter Schadensersatz verlangen. Die Rechtsprechung sieht das als Missbrauch an. Du musst den Einzug innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Kündigungsfrist nachweisen. Wenn du die Wohnung dann an jemand anderen vermietest, riskierst du eine Klage wegen „Scheinkündigung“.
Gibt es Ausnahmen für Mieter mit langer Mietdauer oder gesundheitlichen Problemen?
Ja. Wenn ein Mieter mehr als zehn Jahre in der Wohnung lebt, oder schwerwiegende gesundheitliche Probleme hat, die ein Umzug erschweren, kann das Gericht die Kündigung ablehnen. Der Schutz des Mieters wird dann stärker gewichtet. Das gilt besonders, wenn der Vermieter keine dringende Notwendigkeit nachweisen kann.
Kann ich als Vermieter einen Eigenbedarf anmelden, wenn ich die Wohnung verkaufe?
Nein. Der Eigenbedarf muss sich auf deine eigene Nutzung beziehen - nicht auf die eines potenziellen Käufers. Wenn du die Wohnung verkaufen willst, musst du sie mit Mieter verkaufen. Der neue Eigentümer kann erst nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren eine neue Eigenbedarfskündigung aussprechen - wenn er selbst einziehen will.
Hakan Can
Dezember 6 2025Ich hab letztes Jahr meinen Opa wegen Pflege aus der WG rausgeworfen - nee, wait, ich hab ihn einfach zu mir geholt. Hab die Kündigung mit Arztbrief, Wohnungsplan und nem Foto von ihm mit dem Rollator geschickt. Alles perfekt gelaufen. Mieter war total cool, hat sogar Kuchen mitgebracht. 😊
Gisela De Leon
Dezember 7 2025Deutsche Mieter denken, sie sind Könige. Eigenbedarf ist ein Menschenrecht. Wer das nicht versteht, soll nach Schweden ziehen.
Johannes Frotscher
Dezember 8 2025Wow, das ist echt spannend! 🤔 Habt ihr schon mal erlebt, dass jemand mit 'Onkel'-Argument durchgekommen ist? Ich find's krass, wie genau die Gerichte da prüfen. Ich würde mir auf jeden Fall ne Rechtsberatung holen, bevor ich was unterschreibe. Wer weiß, was da alles schiefgeht 😅
Björn Ackermann
Dezember 8 2025Die gesamte Rechtsprechung ist ein grotesker Verstoß gegen Eigentumsrechte. Der BGB ist ein sozialistisches Konstrukt, das den rechtmäßigen Eigentümer systematisch entmachtet. Wer eine Immobilie erwirbt, sollte über sie verfügen können - nicht von einem Mieter abhängig sein. Dieser Trend ist nicht nur rechtswidrig, er ist moralisch verwerflich.
jens lozano
Dezember 9 2025Also ich hab meinem Mieter gesagt: 'Ich brauch die Wohnung für meine Tante' - und die Tante war ein Kater namens Murr. Hab die Kündigung unterschrieben, neun Monate gewartet und dann die Wohnung an nen Studenten vermietet. Der Mieter hat geklagt. Richter hat gelacht. Ich hab gewonnen. Keine Ahnung warum. Aber irgendwie passt das hier. 🤷♂️
Mylander Plattner
Dezember 10 2025Die Verwendung des Begriffs 'Eigenbedarf' ist sprachlich ungenau und rechtlich irreführend. Es handelt sich nicht um einen 'Bedarf', sondern um ein Eigentumsrecht. Die gesamte Diskussion ist durchsetzt von semantischen Verzerrungen, die die Rechtslage bewusst verschleiern. Ein Vermieter ist kein Dienstleister, sondern ein Rechtsträger. Dieser Missbrauch der Sprache ist symptomatisch für den Verfall der Rechtsstaatlichkeit.
Tobias Bordenca
Dezember 10 2025Ich habe in der Schweiz gelebt, und dort ist das alles viel klarer: Wenn du Eigentümer bist, dann bist du Eigentümer-nicht ein 'Vermieter mit Einschränkungen'. Und in Österreich? Da kann man sogar nach einem Jahr kündigen, wenn man selbst einziehen will! Warum müssen wir hier immer so kompliziert denken? Die Deutschen lieben ihre Bürokratie, aber sie lieben sie nicht, weil sie funktioniert-sondern weil sie sie fürchten.
Nadine Jocaitis
Dezember 12 2025Ich find’s wichtig, dass die Regeln klar sind-für Mieter und Vermieter. Es geht nicht um 'Gut oder Böse', sondern um Fairness. Wenn jemand wirklich eine Wohnung für eine kranke Mutter braucht, sollte das möglich sein. Aber nur, wenn es echt ist. Ich wünsche mir mehr Respekt von beiden Seiten.
Nadja Senoucci
Dezember 12 2025Die drei Jahre Sperrfrist ist fair. Ich hab ne Wohnung gekauft, hab den Mieter nicht rausgeworfen. Jetzt wohn ich drin. Kein Stress.
Yorben Meert
Dezember 12 2025Hier ist ein interessanter Punkt: Was ist mit Menschen, die ihre Wohnung verkaufen wollen, aber nicht direkt einziehen? Ich hab ne Cousine, die hat ne Wohnung gekauft, weil sie dachte, sie könnte sie später an ihre Tochter vererben, aber dann hat die Tochter in Belgien studiert und will nicht zurück. Jetzt sitzt die Cousine mit neun Jahren Mietvertrag fest und kann nicht verkaufen, weil der Käufer auch erst nach drei Jahren kündigen darf. Also: Wer kauft noch Immobilien, wenn man sie nicht mehr nutzen kann? Das System ist kaputt. Und nein, ich hab keinen Anwalt, aber ich hab viel nachgedacht.
Karoline nuñez
Dezember 13 2025ALARM! ALARM! DIE REGIERUNG HAT DIE MIETER BEREITS IN DIE GEHEIMDIENSTE EINGEBUNDEN! DIE GERICHTSBERICHTE SIND GEFÄLSCHT, DIE ARZTBERICHTE WERDEN VON 'WONENSGESCHICHTE' GESTEUERT! ICH HABE EINEN FREUND, DER EINEN KLEINEN GEFANGENENHUND HAT, DER DIE KÜNDIGUNGSBRIEFE LESETE! ER HAT EINEN ZAUBERSTAB! DIE WOHNUNG IST VON EINER GEHEIMEN GESCHWINDIGKEITSGRUPPE BESCHIRMTE! ICH HABE EIN VIDEO! 📹👁️🗨️
David Kavanagh
Dezember 14 2025Als jemand, der in Irland wohnt und in Deutschland Immobilien besitzt, find ich das super interessant. Hier würden sie dich auslachen, wenn du versuchst, 'Eigenbedarf' zu behaupten. Aber hier ist es echt ein Balanceakt. Ich hab ne Freundin, die hat ne Wohnung gekauft, weil ihre Tochter nach dem Studium zurückkommt. Sie hat alles dokumentiert, sogar ein Video vom Gespräch mit der Tochter. Die Kündigung war gültig. Der Mieter hat sogar 'Viel Glück' gesagt. Manchmal ist es einfach nur menschlich.
Jan Philip Bernius
Dezember 16 2025Ich hab ne Wohnung gekauft vor 4 Jahren. Mieter war alt. Hab gewartet. Dann hat er sich verabschiedet. Jetzt wohn ich da. Einfach. Kein Drama. Kein Papierkram. Leben.
Gretel Hans
Dezember 17 2025Die rechtliche Klarstellung in §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist unerlässlich. Der Schutz des Mieters ist ein fundamentales Element der sozialen Marktwirtschaft. Jede Abweichung von den formellen Voraussetzungen führt zur Nichtigkeit der Kündigung, was rechtlich korrekt und verfassungskonform ist. Die Rechtsprechung hat hier eine ausgewogene und verantwortungsvolle Linie eingeschlagen.
Gary Hamm
Dezember 17 2025Warum müssen wir immer alles regeln? Wer will, der kann. Wer nicht will, der soll nicht. Eigentum ist kein Vertrag. Eigentum ist ein Zustand. Die ganze Diskussion ist eine Illusion. Der Mieter ist ein Gast. Der Vermieter ist der Herr. Punkt. Alles andere ist Philosophie für Leute, die keine Wohnung besitzen.
Britt Luyckx
Dezember 18 2025Ich hab letztes Jahr meine Oma in eine kleinere Wohnung gebracht, weil sie nicht mehr die Treppen hochkam. Der Vermieter war total nett, hat uns sogar beim Umzug geholfen. Wir haben ihm ein Bild von Oma mit dem neuen Balkon geschickt. Er hat geweint. Keine Kündigung nötig. Manchmal reicht Menschlichkeit.
christian gómez
Dezember 18 2025Deutschland ist ein Land der Regeln. Aber wer hat uns das gesagt? Wer hat uns das beigebracht? Wer hat uns das Recht gegeben, zu kündigen? Die Deutschen haben Angst vor dem eigenen Recht. Wir sind zu feige, um zu sagen: Ich bin der Eigentümer. Ich habe die Macht. Ich will das. Und das ist das wahre Problem.
Alex Byrne
Dezember 20 2025Die ganze Eigenbedarfskündigung ist eine Täuschung. Die Regierung will uns glauben machen, dass sie die Mieter schützt. Aber in Wirklichkeit kontrollieren sie die Immobilienmärkte. Die echte Wahrheit? Die Banken und die großen Konzerne kaufen alles auf. Und dann sagen sie: 'Oh, wir brauchen die Wohnung für unsere Tochter.' Und alle glauben es. Ich hab ein Dokument von 2019, wo ein Investor sagt: 'Ich brauche 12 Wohnungen für meine Familie.' Seine Familie hat 4 Personen. 12 Wohnungen. Ich hab die Liste. Es ist ein System. Ich hab die Beweise. Die Polizei hat es ignoriert. Die Justiz hat es ignoriert. Wer ist wirklich schuld? Die Wahrheit ist verboten.
Hakan Can
Dezember 22 2025Die Schwester von meinem Nachbarn hat ne Kündigung bekommen, weil 'ihr Bruder' einziehen sollte. Hatte nie nen Bruder. Hatte aber nen Hund namens Bruder. Der Mieter hat das rausgefunden. Richter hat gelacht. Die Kündigung war weg. Und der Nachbar? Hat jetzt nen neuen Mieter. Und den Hund. 😅