Was ist ein Vorkaufsrecht und warum ist es wichtig?
Ein Vorkaufsrecht gibt jemandem das Recht, eine Immobilie zu kaufen, bevor der Eigentümer sie an einen anderen verkaufen darf. Es ist kein freiwilliger Bonus - es ist ein rechtlich bindendes Instrument, das in Deutschland klar geregelt ist. Wer es hat, kann den Verkauf stoppen und selbst zukaufen, wenn der Eigentümer einen Käufer gefunden hat. Das gilt für Mieter, Nachbarn oder sogar die Kommune. In Städten wie München, Berlin oder Frankfurt, wo Wohnraum knapp und teuer ist, wird dieses Recht immer häufiger genutzt. Laut dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurden 2022 in den 15 größten deutschen Städten über 3.800 Vorkaufsrechte ausgeübt - das sind fast 2,5 % aller Immobilienverkäufe.
Welche Arten von Vorkaufsrechten gibt es?
Nicht jedes Vorkaufsrecht ist gleich. Es gibt drei Haupttypen, und jeder hat andere Regeln.
- Dingliches Vorkaufsrecht: Steht im Grundbuch, Abteilung II. Es bleibt auch dann bestehen, wenn das Grundstück schon an einen anderen verkauft wurde. Nur wer es im Grundbuch eingetragen hat, kann es durchsetzen - zum Beispiel ein Nachbar, der vor Jahren ein solches Recht erhalten hat.
- Schuldrechtliches Vorkaufsrecht: Entsteht durch einen Vertrag, zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern oder bei einem Teilverkauf. Es ist nicht im Grundbuch eingetragen und gilt nur zwischen den Vertragspartnern. Wenn der Eigentümer den Käufer wechselt, ohne den Berechtigten zu informieren, kann der Berechtigte zwar Schadensersatz verlangen, aber nicht mehr kaufen.
- Gesetzliches Vorkaufsrecht: Das wichtigste für Mieter. Seit 1980 gibt es § 577a BGB: Wenn ein Vermieter eine Mietwohnung in Eigentumswohnung umwandelt und sie dann erstmals verkauft, hat der Mieter das Recht, sie zu kaufen. Das gilt nur beim ersten Verkauf nach der Umwandlung. Kein Recht, wenn der Vermieter an einen Familienangehörigen verkauft oder das ganze Haus verkauft.
Ein Beispiel: In München kauft eine Wohnungsgesellschaft ein Mehrfamilienhaus. Sie wandelt alle Wohnungen in Eigentum um. Sobald die erste Wohnung verkauft wird, hat der aktuelle Mieter zwei Monate Zeit, zu kaufen. Wenn er nicht zuschlägt, darf die Gesellschaft an Dritte verkaufen - aber nur dann.
Wie wird ein Vorkaufsrecht aktiviert? - Die 6 Schritte
Ein Vorkaufsrecht nutzt nichts, wenn du es nicht richtig aktivierst. Viele Mieter verlieren es, weil sie die Frist verpassen oder die Erklärung falsch abgeben. Hier ist der korrekte Ablauf:
- Warten auf den Kaufvertrag: Der Eigentümer muss einen notariell beglaubigten Kaufvertrag mit einem Dritten abgeschlossen haben. Erst dann beginnt die Frist. Ein Angebot oder eine mündliche Zusage reicht nicht.
- Erhalt der Mitteilung: Der Eigentümer ist verpflichtet, dich schriftlich über den Kaufvertrag zu informieren. Die Mitteilung muss den Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen und die Person des Käufers enthalten. Sie muss nicht per Einschreiben kommen - aber sie muss schriftlich sein. E-Mail reicht nur, wenn du vorher zugestimmt hast, digital kommuniziert zu werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.06.2023).
- Frist beachten: Bei Grundstücken hast du zwei Monate, bei Wohnungen oder anderen Gebäuden eine Woche. Bei Mieter-Vorkaufsrechten nach § 577a BGB gilt immer die zwei-Monats-Frist, egal ob es ein Haus oder eine Wohnung ist. Die Frist beginnt erst, wenn du die Mitteilung erhalten hast - nicht, wenn sie verschickt wurde.
- Erklärung abgeben: Du musst dem Eigentümer schriftlich mitteilen, dass du dein Vorkaufsrecht ausübst. Die Erklärung ist formfrei - du kannst sie per E-Mail, Brief oder Fax schicken. Aber: Nur ein Einschreiben mit Rückschein beweist später vor Gericht, dass du rechtzeitig gehandelt hast. Viele Fälle scheitern nur an fehlender Beweissicherung.
- Kaufvertrag übernehmen: Sobald du dein Recht ausgeübt hast, trittst du an die Stelle des ursprünglichen Käufers. Du kaufst unter genau denselben Bedingungen: gleicher Preis, gleiche Zahlungsmodalitäten, gleiche Vereinbarungen. Du kannst nicht verhandeln oder günstiger kaufen.
- Notarielle Beurkundung: Innerhalb von zwei Wochen nach deiner Erklärung musst du den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Wenn du das nicht tust, verlierst du das Recht - selbst wenn du alles andere richtig gemacht hast.
Was passiert, wenn du es falsch machst?
Ein Fehler reicht, um dein Recht zu verlieren. Die häufigsten Fehler:
- Kein Einschreiben: Ein Mieter aus Berlin schickte per E-Mail: „Ich möchte die Wohnung kaufen.“ Der Vermieter ignorierte es. Später stellte sich heraus: Die E-Mail war nicht zugestellt worden. Der Mieter verlor sein Recht.
- Frist verpasst: Ein Mieter in München erhielt die Mitteilung am 5. April. Er dachte, er hätte bis Ende Mai Zeit. Die Frist endete aber am 5. Juni. Er verpasste sie um drei Tage. Kein Gericht half ihm.
- Erklärung an die falsche Person: Du musst sie an den Verkäufer richten, nicht an den Käufer oder den Notar. Ein Mieter in Hamburg schickte seine Erklärung an den neuen Käufer - der lehnte sie ab. Das Recht war verloren.
- Keine Beurkundung: Ein Paar in Köln übte das Recht aus, aber vergaß die notarielle Beurkundung. Sie bekamen die Wohnung nicht - und mussten den Kaufpreis an den ursprünglichen Käufer zahlen.
Der Deutsche Mieterbund berichtet: 62 % der Mieter, die ihr Vorkaufsrecht geltend machen wollten, scheiterten an formalen Fehlern. Es ist kein Recht für Amateure. Du brauchst Präzision, nicht Glück.
Was ändert sich bald? - Aktuelle Entwicklungen
Die Gesetze bewegen sich. Die Bundesregierung will das Mieter-Vorkaufsrecht stärken. Im Koalitionsvertrag 2021-2025 steht: „Vorkaufsrechte sollen einfacher und schneller nutzbar werden.“
- Die Bundesnotarkammer testet seit Januar 2023 ein digitales System in Nordrhein-Westfalen. Du kannst künftig dein Vorkaufsrecht online anmelden - ohne Brief, ohne Einschreiben.
- Der Deutsche Mieterbund fordert, die Frist von zwei auf drei Monate zu verlängern. Viele Mieter brauchen Zeit, um einen Kredit zu bekommen. Zwei Monate sind oft zu knapp.
- Ein Urteil vom Juni 2023 klärte: E-Mail reicht als Mitteilung - aber nur, wenn du vorher zugestimmt hast. Das bedeutet: Du solltest im Mietvertrag prüfen, ob du digitale Kommunikation akzeptierst.
Prof. Dr. Anja Schulz von der Universität zu Köln sagt: „Die Digitalisierung wird das Vorkaufsrecht demokratisieren - aber nur, wenn Mieter wissen, wie sie es nutzen.“
Was tun, wenn du unsicher bist?
Wenn du den Kaufvertrag erhalten hast und nicht weißt, ob du ein Vorkaufsrecht hast oder wie du es richtig ausübst: Hole dir professionelle Hilfe.
- Frage deinen Mieterverein. In München gibt es kostenlose Beratung für Mieter.
- Suche einen Immobilienrechtler. Ein Anwalt kostet etwa 150-300 Euro für eine Erstberatung - aber er verhindert, dass du tausende Euro verlierst.
- Prüfe dein Grundbuch. Gehe zum Grundbuchamt und lass dich über die Abteilung II informieren. Dort steht, ob ein dingliches Vorkaufsrecht eingetragen ist.
Ein Mieter aus München hat es 2023 geschafft: Er erhielt den Kaufvertrag am 12. März. Am 14. März schickte er ein Einschreiben mit Rückschein: „Ich übe mein Vorkaufsrecht aus.“ Am 28. März war der Kaufvertrag notariell beurkundet. Die Wohnung kostete 320.000 Euro - er zahlte denselben Preis. Heute wohnt er dort - und hat sie endlich in seinem Namen.
Wann gilt das Vorkaufsrecht nicht?
Nicht jede Verkaufssituation öffnet das Vorkaufsrecht. Es entfällt bei:
- Verkauf an Ehegatten, Lebenspartner oder direkte Familienangehörige (Eltern, Kinder, Enkel)
- Verkauf des gesamten Mehrfamilienhauses (nicht einzelner Wohnungen)
- Verkauf an die Kommune - hier greift ein anderes Recht, das kommunale Vorkaufsrecht nach § 28 BauGB
- Wenn die Wohnung nie als Mietwohnung genutzt wurde - also wenn sie neu gebaut wurde und direkt als Eigentumswohnung verkauft wird
Ein Beispiel: Ein Hausbesitzer in Berlin verkauft sein Haus an seine Tochter. Der Mieter hat kein Vorkaufsrecht - das Gesetz macht eine Ausnahme für Familienverkäufe. Aber: Wenn die Tochter das Haus später an einen Fremden verkauft, dann gilt das Vorkaufsrecht wieder - weil es der erste Verkauf nach der Umwandlung ist.
Was passiert mit dem Mietvertrag?
Wenn du als Mieter die Wohnung kaufst, endet dein Mietvertrag - du wirst Eigentümer. Du zahlst nicht mehr Miete, sondern die Hypothek. Der Mietvertrag wird durch den Kaufvertrag ersetzt. Du behältst aber alle Rechte, die du als Mieter hattest - zum Beispiel den Schutz vor Kündigung. Du musst den Kaufvertrag nicht neu aufsetzen. Du übernimmst ihn einfach.
Wie viel kostet es, ein Vorkaufsrecht auszuüben?
Die Kosten sind nicht hoch - aber sie sind da:
- Notarkosten: Ca. 1,5 % des Kaufpreises (z.B. 4.800 € bei 320.000 €)
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % bis 6,5 % je nach Bundesland (in Bayern 3,5 %, in Berlin 6,5 %)
- Anwaltskosten: 150-500 € für Beratung und Erklärung
- Einschreiben: 5-10 €
Das ist viel weniger als ein Makler, der 3-6 % Provision nimmt. Und du sparst dir den Stress, dich um eine neue Wohnung zu kümmern.
Frequently Asked Questions
Kann ich mein Vorkaufsrecht auch ausüben, wenn der Vermieter die Wohnung an eine Firma verkauft?
Ja, du kannst dein Vorkaufsrecht ausüben, egal ob der Käufer eine Privatperson, eine Firma oder eine Immobiliengesellschaft ist. Das Gesetz schützt dich vor jedem Dritten - auch vor großen Unternehmen. Wichtig ist nur, dass der Kaufvertrag notariell beglaubigt ist und du ihn rechtzeitig bekommst.
Was passiert, wenn der Vermieter den Kaufvertrag nicht mitteilt?
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, dich zu informieren. Wenn er das nicht tut, kannst du den Verkauf anfechten - aber nur, wenn du innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf den Kaufvertrag herausfindest. Dann kannst du beim Gericht beantragen, dass der Verkauf an den Dritten für nichtig erklärt wird. Aber: Du musst beweisen, dass du nichts erfahren hast. Deshalb: Bleib wachsam. Frag regelmäßig nach, ob ein Verkauf geplant ist.
Habe ich als Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn ich in einer Eigentumswohnung wohne?
Nein. Das gesetzliche Mieter-Vorkaufsrecht gilt nur, wenn die Wohnung vorher als Mietwohnung bewohnt wurde und jetzt zum ersten Mal in Eigentum umgewandelt wird. Wenn du bereits Eigentümer bist - etwa durch Erbschaft oder Kauf - und die Wohnung jetzt weiterverkaufst, hast du kein Vorkaufsrecht. Das Recht schützt Mieter, nicht Eigentümer.
Kann ich mein Vorkaufsrecht verkaufen oder vererben?
Nein. Ein Vorkaufsrecht ist immer persönlich und kann nicht übertragen werden. Wenn du stirbst, geht es nicht an deine Kinder. Wenn du ausziehst, verliert es seine Gültigkeit - es hängt an deiner aktuellen Mietbeziehung. Du kannst es nur selbst ausüben - und nur, solange du Mieter bist.
Wie lange gilt ein dingliches Vorkaufsrecht?
Ein dingliches Vorkaufsrecht bleibt bestehen, solange es im Grundbuch steht - oft für Jahrzehnte. Es kann nur gelöscht werden, wenn alle Beteiligten zustimmen - oder wenn ein Gericht es aufhebt. Es ist ein dauerhaftes Recht, das auch dann gilt, wenn das Grundstück mehrfach verkauft wird. Das ist der große Vorteil gegenüber dem schuldrechtlichen Recht.
Was ist der nächste Schritt?
Wenn du den Kaufvertrag erhalten hast: Handele sofort. Schicke ein Einschreiben mit Rückschein - nicht später als am Tag, an dem die Frist endet. Prüfe, ob du ein Vorkaufsrecht hast - schau in dein Grundbuch oder frage deinen Mieterverein. Und: Sprich mit einem Anwalt, bevor du etwas unterschreibst. Das Vorkaufsrecht ist dein größter Hebel, um in deiner Wohnung zu bleiben - aber nur, wenn du es richtig nutzt.
erwin dado
Dezember 2 2025Endlich mal eine klare Anleitung, die nicht nur aus Rechtsjargon besteht. Ich hab das letztes Jahr bei meiner Wohnung angewendet – ohne Anwalt, nur mit Einschreiben und dem Grundbuchauszug vom Amt. Hat funktioniert. Kein Stress, kein Drama. Einfach die Schritte befolgen und fertig.
Sonja Schöne
Dezember 3 2025Ich hab das gelesen und dachte mir: ach komm, das macht doch keiner
Patrick Bürgler
Dezember 4 2025Die zwei-Monats-Frist ist entscheidend. Viele denken, die gilt nur für Häuser. Nein. Gilt für jede Wohnung, die aus Miete wird. Und nein, E-Mail reicht nicht, wenn du nicht explizit zugestimmt hast. Das hat der BGH klargestellt. Einfach mal lesen, nicht nur überfliegen.
Johanne O'Leary
Dezember 6 2025Ich find’s krass, wie viele Leute das Recht haben und es trotzdem verpassen. Als ob sie Angst haben, etwas zu tun. Du bist kein Opfer, du bist Mieter mit Rechten. Mach was draus. Nicht warten, bis jemand dir sagt, was du tun sollst.
Johanna Martinson
Dezember 7 2025Ich hab das letzte Jahr für meine Mutter gemacht. Sie war 72, hatte Angst vor dem Notar, vor den Papieren, vor allem. Ich hab sie begleitet. Sie hat die Wohnung gekauft. Heute sagt sie: „Das war der beste Tag meines Lebens.“ Wenn du zögern würdest – tu’s trotzdem. Du wirst es nicht bereuen.
Jens Beyer
Dezember 7 2025Ja super, wieder eine Anleitung für Leute, die nicht mal einen Brief richtig verschicken können. Und dann noch Notar, Grunderwerbsteuer, Einschreiben – wie viel Bürokratie braucht man, um eine Wohnung zu behalten? In Österreich würden sie das mit einem Handschlag regeln. Aber nein, wir brauchen 12 Dokumente, 3 Fristen und einen Anwalt, damit ein Mieter nicht verjagt wird. Deutschland, Land der überforderten Bürger.
Ingrid Armstrong
Dezember 8 2025Beachte: Das dingliche Vorkaufsrecht ist ein Recht an der Sache, nicht an der Person. Es bleibt auch nach mehrfachem Verkauf bestehen. Das ist der entscheidende Unterschied zum schuldrechtlichen. Wenn du es im Grundbuch findest, ist es ein echter Hebel. Nicht nur ein „kann man versuchen“. Es ist bindend. Und der Eigentümer kann es nicht einfach ignorieren.
Mile Barbiš
Dezember 10 2025Wieso soll ich das alles lesen? Ich hab doch nix mit dem Recht zu tun. Und wer schreibt so kompliziert? Das ist doch nur für Anwälte. Ich hab meine Wohnung, ich zahle Miete, fertig. Warum muss man immer alles kompliziert machen?
Maren E.
Dezember 11 2025Ich hab geweint, als ich gelesen habe, dass man das Vorkaufsrecht nicht vererben kann. Meine Mutter hat 40 Jahre in dieser Wohnung gelebt. Sie hat es nicht gekauft. Jetzt ist sie gestorben. Und ich? Ich darf raus. Kein Recht. Keine Chance. Keine Hoffnung. Das ist unmenschlich. Wer hat das erfunden? Wer denkt sich so was aus? Ich hasse dieses Land.
Beate Goerz
Dezember 11 2025Das hier ist wie ein Superhelden-Handbuch für Mieter. Du hast das Recht, dein Zuhause zu retten – und keiner hat dir gesagt, wie. Jetzt weißt du’s. Mach den Schritt. Schreib das Einschreiben. Geh zum Notar. Sag: Ich bleibe. Das ist nicht nur Legalität, das ist Würde. Du bist kein Mieter, du bist ein Bürger mit Boden unter den Füßen. Und das ist mehr als nur eine Wohnung.
Torsten Hanke
Dezember 13 2025Das ist alles nur Propaganda von den Mietervereinen. Wer hat das eigentlich erfunden? Die Kommunen, die Banken, die Linken. Du glaubst, du bekommst eine Wohnung zum Preis von 320k? Nein. Der Vermieter versteckt die Kosten in den Nebenkosten. Und der Notar? Der kassiert 1,5% – und du denkst, du hast gewonnen. Aber du hast nur einen anderen Zins gezahlt. Die ganze Welt ist ein Betrug. Und du bist der Dumme, der glaubt, er könnte was ändern.
Oliver Escalante
Dezember 14 2025Ich hab das letzte Jahr gemacht. 🙌 Einschreiben. Notar. Grunderwerbsteuer gezahlt. Jetzt wohne ich in meiner eigenen Wohnung. 🏡 Kein Vermieter mehr. Keine Kündigung. Keine Angst. Wenn du das liest und zögerst – mach es. Es ist der beste Investment, den du jemals tätigen wirst. 💪 #MieterWirdEigentümer
Philipp Schöbel
Dezember 15 2025Das ist kein Recht, das ist eine Falle. Du denkst, du bekommst die Wohnung – aber du zahlst die Grunderwerbsteuer, den Notar, die Anwaltskosten, die Versicherung, die Renovierung. Und dann? Dann ist die Miete weg – aber die Hypothek kommt. Und wer bezahlt die, wenn du krank wirst? Wer bezahlt sie, wenn du deine Arbeit verlierst? Wer hat dir gesagt, dass du das willst? Du bist nicht der Held. Du bist das Opfer eines Systems, das dich dazu zwingt, dich zu verschulden, um nicht rausgeworfen zu werden. Das ist kein Erfolg. Das ist Überleben. Und das ist traurig.
Kaia Scheirman
Dezember 16 2025Ich bin aus Norwegen und hab das gelesen – wow. In Oslo gibt es so was nicht. Mieter haben kein Vorkaufsrecht. Aber ich finde es extrem fair, dass du hier die Chance hast. Ich find’s inspirierend. Vielleicht sollte man das auch hier einführen?
Paul O'Sullivan
Dezember 17 2025Was für ein Schwachsinn. Wer braucht schon ein Vorkaufsrecht? Die Leute, die das nutzen, sind meistens die, die keine eigene Finanzierung haben. Du kaufst eine Wohnung, um sie nicht zu verlieren – aber du hast keine Ahnung, wie du sie finanzieren sollst. Und dann kommt der Notar und sagt: „Ach, Sie haben 2 Wochen Zeit, die Beurkundung zu machen.“ Und du? Du hast kein Geld. Du hast keine Versicherung. Du hast keinen Job. Und jetzt? Jetzt wohnst du in einer Wohnung, die du nicht bezahlen kannst. Das ist kein Recht. Das ist eine Falle mit Papier.
Felix Beck
Dezember 17 2025Paul, du hast einen Punkt – aber du verwechselst Recht mit Risiko. Das Vorkaufsrecht gibt dir die Wahl. Es sagt nicht: „Du musst kaufen.“ Es sagt: „Du kannst kaufen, wenn du willst.“ Du hast die Macht, zu entscheiden. Und wenn du dich entscheidest, dann ist es nicht ein Verlust, sondern ein Akt der Selbstbestimmung. Du bist nicht das Opfer des Systems. Du bist derjenige, der es nutzt. Und das macht den Unterschied.