Solaranlagen auf denkmalgeschützten Immobilien: Was Sie 2025 rechtlich wissen müssen

Ein denkmalgeschütztes Dach soll nicht mit Solarzellen bedeckt werden? Das war mal so. Heute ist das anders. Seit Anfang 2023 hat sich alles geändert. Die Bundesregierung hat klargestellt: Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein überwiegendes öffentliches Interesse. Und das gilt auch für alte, geschützte Häuser. Die Gerichte haben es bestätigt: Der Denkmalschutz steht nicht mehr im Weg, wenn die Solaranlage richtig geplant wird.

Was hat sich seit 2023 wirklich geändert?

Früher hieß es oft: „Nein, das geht nicht. Das Dach ist historisch.“ Heute lautet die Antwort: „Ja, aber nur so.“ Der Schlüssel liegt in der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). §2 Satz 2 sagt klar: Die Erzeugung von Solarstrom dient der öffentlichen Sicherheit. Das bedeutet: Behörden müssen das jetzt schwerwiegender wiegen als den Erhalt des alten Dachstuhls - sofern die Solaranlage nicht das Gebäude zerstört.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat im November 2024 zwei entscheidende Urteile gefällt. Beide Male ging es um Solaranlagen auf historischen Gebäuden. Beide Male wurde die Genehmigung zugesprochen. Die Begründung: Die Sichtbarkeit von außen reicht nicht aus, um eine Ablehnung zu rechtfertigen. Und wenn die Anlage unauffällig eingebaut wird, ist der Denkmalschutz nicht beeinträchtigt.

Das ist kein Einzelfall. In Baden-Württemberg steht in den Leitlinien vom März 2024: „Genehmigungen für Solaranlagen auf Kulturdenkmalen sind regelmäßig zu erteilen.“ In Bayern ist es im Denkmalschutzgesetz festgeschrieben: Nur wenn überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen, darf abgelehnt werden - und selbst dann muss man versuchen, es mit Nebenbestimmungen zu lösen.

Wie sieht eine genehmigungsfähige Solaranlage aus?

Es geht nicht darum, möglichst viele Module aufs Dach zu pressen. Es geht darum, sie so zu verstecken, dass das historische Erscheinungsbild bleibt. Drei Regeln gelten bundesweit:

  • Flächenhaft und farblich abgestimmt: Die Module sollten sich nahtlos in die Dachfläche einfügen. Dunkle, schwarze Module passen besser zu traditionellen Ziegeln als blaue oder silberne.
  • Indach statt Aufdach: Indach-Systeme werden direkt in die Dachhaut integriert. Sie sehen aus wie normale Dachziegel. Aufdach-Systeme, die auf Rahmen montiert werden, wirken wie Fremdkörper - und werden oft abgelehnt.
  • Keine Beschädigung der Substanz: Keine Bohrungen in historische Balken, keine Veränderungen an Dachsparren oder Dachziegeln. Die Befestigung muss so erfolgen, dass die Originalsubstanz erhalten bleibt.
Ein Beispiel aus Potsdam: Ein Eigentümer hat ein Indach-System mit dunklen Modulen gewählt, die exakt zur Farbe der alten Ziegel passten. Die Genehmigung kam nach vier Wochen. Ein anderes Haus in Leipzig hingegen brauchte acht Monate - weil die ersten Module zu hell waren und von der Straße aus sichtbar waren.

Welche Bundesländer sind am freundlichsten?

Der Denkmalschutz ist Ländersache. Das bedeutet: Die Regeln sind nicht überall gleich. Aber die Tendenz ist klar: Alle Bundesländer bewegen sich in dieselbe Richtung.

In Bayern und Baden-Württemberg liegt die Genehmigungsquote bei 85 Prozent. In Hessen und Nordrhein-Westfalen ist sie bei 80 Prozent. In einigen ostdeutschen Bundesländern liegt sie noch bei 65 Prozent - aber auch dort steigt die Zahl der Genehmigungen.

Warum? Weil die Behörden lernen. Die unteren Denkmalschutzbehörden - meist im Landratsamt angesiedelt - haben gelernt, dass Solaranlagen nicht automatisch ein Verbrechen am Denkmal sind. Viele haben eigene Prüflisten entwickelt. Sie fragen nicht mehr: „Kann man das machen?“ Sondern: „Wie kann man es richtig machen?“

Behördenmitarbeiter prüft 3D-Visualisierungen und Farbproben für Solaranlagen auf einem Denkmal.

Was muss ich tun, um eine Genehmigung zu bekommen?

Der Weg ist nicht schwer - aber er braucht Vorbereitung. Hier ist, was wirklich zählt:

  1. Kontakt zur Denkmalschutzbehörde aufnehmen - bevor Sie einen Planer beauftragen. Fragt man früh, vermeidet man teure Fehlentscheidungen.
  2. Professionelle Visualisierungen erstellen - Fotos des Gebäudes aus allen Blickwinkeln, 3D-Modelle, Farbproben der Module. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sagt: Wer das vorlegt, erhält die Genehmigung in 92 Prozent der Fälle - statt nur 65 Prozent.
  3. Ein Gutachten vom Denkmalpfleger einholen - nicht Pflicht, aber extrem hilfreich. In Baden-Württemberg hat sich die Bearbeitungszeit von 12 auf 6 Wochen halbiert, wenn ein Gutachten dabei ist.
  4. Die Positionierung prüfen - Wenn die Module von der Straße aus sichtbar sind, muss man das erklären. Aber: Nur weil man sie sieht, heißt das nicht, dass sie verboten sind. Die Gerichte haben das mehrfach klargestellt.
Viele Eigentümer denken: „Ich mache es selbst.“ Aber das ist riskant. Ein falsch montiertes Modul kann später teuer werden - nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich. Wer eine Solaranlage auf einem Denkmal installieren will, sollte auf einen Fachmann setzen, der Erfahrung mit historischen Gebäuden hat.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung installiere?

Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer ohne Genehmigung Solaranlagen montiert, macht sich strafbar. Die Behörden können die Anlage entfernen lassen - und die Kosten dafür muss der Eigentümer tragen. In einigen Fällen gab es auch Geldstrafen. Und: Die Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird verweigert. Ohne Genehmigung gibt es keinen Zuschuss.

Ein Fall aus Sachsen: Ein Eigentümer hat 2023 eine Aufdach-Anlage ohne Genehmigung installiert. Die Behörde hat ihn verwarnt, dann einen Monat später die Anlage abmontiert. Die Kosten: 14.000 Euro. Und die Förderung? Fehlt. Kein Cent.

Wie sieht die Zukunft aus?

Die Technik wird besser. Transparente Solarmodule, die wie Glas wirken, sind bereits in der Entwicklung. Dachziegel mit integrierter Photovoltaik - die aussehen wie echte Ziegel, aber Strom erzeugen - werden bis 2026 serienreif sein. Prof. Dr. Karsten Wambach vom Fraunhofer-Institut sagt: „In fünf Jahren wird niemand mehr sehen, dass ein Dach solar ist.“

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz arbeitet an einem bundesweiten Leitfaden, der bis Ende 2025 erscheint. Er wird klare Regeln für alle Denkmaltypen festlegen: ob Fachwerk, Backstein, oder Jugendstil. Das wird die Unsicherheit beenden.

Und das Bundesbauministerium plant eine Anpassung des Baugesetzbuches, um den Interessenausgleich bundesweit einheitlich zu regeln. Bis 2026 wird es in allen 16 Bundesländern dieselben Spielregeln geben.

Zukünftige transparente Solardachziegel, die wie echte Dachplatten aussehen, aber Strom erzeugen.

Wie viel kostet das?

Ein Indach-System auf einem denkmalgeschützten Dach kostet im Durchschnitt 1.500 bis 2.000 Euro pro kWp - das ist etwa 10 bis 20 Prozent teurer als ein normales Aufdach-System. Warum? Weil die Installation komplexer ist, die Module speziell angefertigt werden müssen und die Montage mehr Zeit braucht.

Aber: Die Förderung deckt das ab. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zahlt bis zu 30 Prozent der Investitionskosten. Hinzu kommt die Einspeisevergütung nach dem EEG. Wer 10 kWp installiert, spart jährlich 1.200 bis 1.800 Euro an Stromkosten - und verdient zusätzlich 600 bis 900 Euro mit der Einspeisung.

Das bedeutet: Die Anlage amortisiert sich in 8 bis 10 Jahren. Danach ist es reiner Gewinn - und ein Beitrag zum Klimaschutz.

Was ist mit Mieterwohnungen?

Wenn Sie Mieter sind, können Sie keine Solaranlage installieren - es sei denn, der Vermieter stimmt zu. Und der Vermieter muss die Genehmigung beantragen. Aber: Wenn der Vermieter die Anlage plant, kann er die Förderung nutzen. Und er kann die Miete nicht einfach erhöhen, nur weil er Solar installiert hat. Die Kosten für die Anlage dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden - das ist gesetzlich verboten.

Wenn Sie als Mieter eine Solaranlage wollen, sprechen Sie Ihren Vermieter an. Viele sind offen dafür - besonders wenn sie wissen, dass sie Fördergelder bekommen.

Was tun, wenn die Behörde ablehnt?

Wenn die Behörde ablehnt, ist das nicht das Ende. Sie können Widerspruch einlegen. Und oft lohnt es sich. In vielen Fällen wird die Ablehnung aufgehoben - wenn man die Anlage anders plant.

Ein Beispiel aus Köln: Eine Anlage wurde abgelehnt, weil die Module „zu sichtbar“ waren. Der Eigentümer hat die Module in eine andere Dachfläche verlegt - wo sie nicht von der Straße aus zu sehen waren. Die Genehmigung kam zwei Wochen später.

Es geht nicht darum, zu kämpfen. Es geht darum, richtig zu planen. Und dafür braucht man oft nur einen klaren Plan - und die Bereitschaft, sich auf die Regeln einzulassen.

Denkmalschutz und Solarstrom sind kein Widerspruch mehr. Sie sind eine Herausforderung - und eine Chance. Die Technik ist da. Die Gesetze sind da. Die Behörden sind offen. Es bleibt nur eine Frage: Wollen Sie mitmachen?