Stell dir vor, du bekommst einen Brief vom Wasserversorger: „Ihr Wasserzähler ist abgelaufen. Wir tauschen ihn aus.“ Du atmest auf - kostenlos, dachst du. Doch dann kommt ein zweiter Brief, diesmal von deiner Hausverwaltung: „Der Wohnungszähler muss gewechselt werden. Kosten: 280 Euro.“ Was ist jetzt richtig? Wer muss was zahlen? Und warum kostet ein kleiner Zähler so viel?
Wer ist eigentlich zuständig für den Wasserzählerwechsel?
Die Antwort ist einfach - wenn du weißt, welchen Zähler du hast. In jedem Haus gibt es zwei Arten: den Hauptwasserzähler und die Wohnungszähler. Und die Zuständigkeiten sind gesetzlich klar geregelt.Der Hauptwasserzähler misst den gesamten Wasserverbrauch des Gebäudes. Er liegt meist im Keller, direkt nach dem Einlauf aus der Straße. Wer ist dafür verantwortlich? Der Wasserversorger. Und das bedeutet: Er zahlt auch. In vielen Fällen kommt ein Mitarbeiter des Wasserwerks, tauscht den Zähler aus - und du bekommst keine Rechnung. Das ist kein Bonus, das ist Gesetz. Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist der Wasserversorger als Messstellenbetreiber verpflichtet, den Hauptzähler zu warten und zu ersetzen - kostenlos für den Eigentümer oder Mieter.
Anders sieht es bei den Wohnungszählern aus. Diese messen den Verbrauch jeder einzelnen Wohnung. Sie liegen oft in der Wohnung selbst, im Bad oder in der Küche. Hier ist der Eigentümer oder Vermieter zuständig. Das gilt auch für Gartenwasserzähler oder Zapfhahnzähler. Wenn du vermietest, musst du den Austausch organisieren und bezahlen. Das ist kein Bonus, das ist Pflicht - und es ist auch umlegbar, aber nur teilweise.
Warum ist das so? Weil der Hauptzähler Teil der öffentlichen Versorgungsleitung ist. Der Wohnungszähler ist Teil deiner Immobilie - wie die Heizung oder die Elektroinstallation. Und wenn du Mieteinnahmen bekommst, trägst du auch die Kosten für die Abrechnung.
Wie oft muss ein Wasserzähler wirklich gewechselt werden?
Hier kommt der größte Streitpunkt: die Eichfrist. In Deutschland müssen Kaltwasserzähler alle sechs Jahre, Warmwasserzähler alle fünf Jahre ausgetauscht werden. Das steht in der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Aber: Technisch brauchen sie das nicht.Ein moderner Wasserzähler hält 15 bis 20 Jahre. Die Eichfrist ist kein Lebensende, sondern eine gesetzliche Vorgabe, die ursprünglich aus der Zeit stammt, als Zähler mechanisch waren und mit der Zeit ungenau wurden. Heute sind die meisten digital, haben keine beweglichen Teile mehr und messen präzise - auch nach 10 Jahren.
Warum also alle fünf oder sechs Jahre wechseln? Weil es so gesetzlich vorgeschrieben ist. Die GdW, der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, kritisiert das lautstark. In Frankreich oder den USA dauert die Eichfrist 17 bis 18 Jahre. In Deutschland? Fünf bis sechs. Das führt dazu, dass jährlich rund 2,5 Millionen Wasserzähler entsorgt werden - oft noch voll funktionsfähig. Das ist nicht nur teuer, es ist auch unnötig für die Umwelt.
Einige Wasserversorger wie die EnBW setzen auf Funkzähler, die bis zu 12 Jahre betriebsbereit sind. Aber auch diese werden nach fünf oder sechs Jahren ausgetauscht - nicht weil sie kaputt sind, sondern weil die Frist abgelaufen ist. Das ist kein technischer, sondern ein bürokratischer Zwang.
Wie viel kostet ein Wasserzählerwechsel wirklich?
Die Kosten variieren stark - je nach Zählerart, Einbausituation und wer den Wechsel macht.Hauptwasserzähler: Kostenlos. Der Wasserversorger übernimmt alles - Zähler, Einbau, Anmeldung beim Eichamt. Du zahlst nichts.
Wohnungswasserzähler (analog): 60 bis 90 Euro für den Zähler selbst. Ein einfacher Kaltwasserzähler der Klasse 2 (für Wohnungen ausreichend) kostet ab 25 Euro. Aber: Ein vernünftiger Einbau braucht auch neue Dichtungen, Absperrventile und Schlauchanschlüsse. Ein kompletter Einbausatz liegt bei 60-90 Euro. Dazu kommen die Arbeitskosten: 150 bis 250 Euro, je nach Zugänglichkeit. In einem Einfamilienhaus mit gutem Zugang: 30-80 Euro. In einem alten Mehrfamilienhaus mit veralteten Leitungen: bis zu 250 Euro. Gesamt: 210 bis 340 Euro.
Funkwasserzähler: 70 bis 100 Euro für das Gerät. Die Installation kostet ähnlich viel wie bei analogen Zählern. Aber: Der Vorteil liegt in der Zukunft. Funkzähler senden den Verbrauch automatisch an den Dienstleister - kein Zählerstand mehr ablesen, keine Schätzungen, keine Streitigkeiten. Und: Sie sind oft bis zu 12 Jahre betriebsbereit. Trotzdem werden sie nach fünf oder sechs Jahren ausgetauscht - weil das Gesetz es vorschreibt.
Einige Dienstleister wie Techem, Brunata oder ista bieten Komplettpakete an. Hier zahlt der Vermieter keinen Einbau, aber jährlich 150 Euro pro Wohnung für Fernauslesung, Wartung und digitale Abrechnung. Das ist kein Einmalpreis - das ist ein laufender Vertrag. Und: Diese Kosten dürfen als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Anschaffungskosten des Zählers selbst nicht.
Was darf der Vermieter auf die Miete umlegen?
Das ist ein häufiger Irrtum. Viele Vermieter denken: „Ich kaufe einen neuen Zähler für 300 Euro - das kann ich einfach auf die Miete aufschlagen.“ Falsch.Nach deutschem Mietrecht ist die Anschaffung eines Wasserzählers keine Betriebskosten. Du kannst sie nicht auf die Mieter umlegen. Aber: Die laufenden Kosten für die Nutzung - also die Fernauslesung, Wartung, digitale Abrechnung - dürfen das. Wenn du einen Funkzähler mit Vertrag abschließt, kannst du die jährlichen 150 Euro als Betriebskosten anrechnen. Nicht aber die 100 Euro, die du für den Zähler bezahlt hast.
Wenn du einen analogen Zähler wechselst und keine laufenden Kosten entstehen, kannst du gar nichts umlegen. Der Austausch ist eine Instandhaltung - und die trägt der Vermieter. Das ist ein Unterschied, den viele nicht verstehen. Und das führt zu Streit mit Mietern.
Wie vermeidest du unnötige Kosten?
Es gibt drei Dinge, die du tun kannst, um Geld zu sparen und Ärger zu vermeiden:- Prüfe den Eichstempel. Jeder Zähler hat einen Stempel mit Datum auf dem Gehäuse. Fotografiere ihn und lege das Bild in deine Hausakte. Oft werden Zähler zu früh ausgetauscht, weil niemand weiß, wann der letzte Wechsel war.
- Warte nicht auf den Brief. Wenn der Zähler älter als vier Jahre ist, kontaktiere deinen Wasserversorger. Vielleicht ist der Hauptzähler schon bereit für den Wechsel - und du sparst dir den Stress.
- Verhandele bei Mehrfamilienhäusern. Wenn du mehrere Wohnungszähler wechseln musst, hole Angebote von mehreren SHK-Fachbetrieben ein. Ein großer Austausch in einem Haus ist für den Installateur einfacher - und billiger. Einige bieten Pauschalpreise für 5-10 Zähler an.
Ein weiterer Tipp: Wenn du einen Funkzähler einbaust, frag nach einem Vertrag mit Laufzeit. Manche Anbieter bieten 10 Jahre Garantie auf die Technik. Das ist ein echter Vorteil - und du vermeidest den nächsten Wechsel für eine Dekade.
Warum gibt es so viele unterschiedliche Preise?
Der Markt ist stark konzentriert. Drei große Unternehmen - Techem, issta und Brunata - kontrollieren etwa 70 Prozent des Marktes für Wohnungszähler. Sie haben Verträge mit vielen Vermietern, liefern Zähler, installieren sie und übernehmen die Abrechnung. Das macht sie mächtig.Die Folge: Die Preise sind nicht transparent. Ein Installateur in Ravensburg kann 180 Euro für einen Einbau verlangen, ein anderer in Stuttgart 240 Euro. Warum? Weil die großen Anbieter oft keine Einzelpreise veröffentlichen - sie verkaufen Pakete. Und die sind teurer als ein lokaler Handwerker.
Aber: Lokale Handwerker sind oft schneller, flexibler und günstiger. Sie brauchen keine langen Verträge. Sie kommen, tauschen den Zähler aus, melden ihn beim Eichamt an - und du zahlst nur für das, was du bekommst. Frag nach. Oft lohnt es sich.
Was kommt in Zukunft?
Die Debatte um die Eichfristen wird nicht enden. Die GdW fordert seit Jahren: Verlängern auf 12 Jahre. Das würde Haushalte jährlich um 12 bis 15 Euro entlasten. In Deutschland wären das 1,5 Milliarden Euro Einsparung - pro Jahr.Und die Technik ist bereit. Funkzähler sind zuverlässig, langlebig und genau. Die Politik könnte die Vorschriften anpassen - aber sie tut es nicht. Warum? Weil die Messdienstleister gut verdienen. Ein Markt von 250 bis 300 Millionen Euro Umsatz pro Jahr hat viele Interessen.
Die Zukunft liegt in Digitalisierung. Aber sie wird nicht von der Politik kommen - sondern von den Hausbesitzern, die nach günstigeren Lösungen suchen. Wer heute einen Funkzähler mit 12-Jahres-Betriebsdauer einbaut, spart nicht nur Geld - er macht sich unabhängig von einem System, das mehr Geld verdient als es Nutzen bringt.
Was tun, wenn du unsicher bist?
Wenn du nicht weißt, ob du den Haupt- oder Wohnungszähler wechseln musst, schau auf das Gerät: Hat es eine Nummer mit „HW“ oder „Hauptwasserzähler“? Dann ist es der des Versorgers. Hast du eine Nummer mit „Wohnung 3“ oder „EG“? Dann bist du zuständig.Wenn du unsicher bist: Rufe beim Wasserversorger an. Frag: „Ist der Zähler an der Eingangsleitung mein Zähler oder der Ihres Unternehmens?“ Sie müssen dir das sagen. Und wenn sie sagen, es sei dein Zähler - dann frage nach: „Und wer trägt die Kosten?“
Das ist dein Recht. Und es ist dein Geld.
Muss ich den Wasserzähler selbst kaufen, wenn er gewechselt werden muss?
Nein - aber nur beim Hauptwasserzähler. Der Wasserversorger stellt ihn kostenlos bereit. Bei Wohnungszählern musst du als Vermieter oder Eigentümer den Zähler selbst anschaffen. Du kannst ihn selbst kaufen oder einen Installateur beauftragen, der ihn mitbringt. Beides ist erlaubt - Hauptsache, er ist geeicht und nach DIN EN ISO 4064 zertifiziert.
Kann ich den Wasserzähler selbst wechseln?
Technisch ja - aber rechtlich nicht ohne Genehmigung. Der Zähler muss nach dem Einbau vom Eichamt geprüft und freigegeben werden. Das geht nur über einen zugelassenen Installateur. Selbst wenn du den Zähler wechselst, muss ein SHK-Fachmann die Anmeldung beim Eichamt vornehmen. Sonst ist der Zähler ungültig - und du bekommst keine Abrechnung.
Warum kostet ein Funkwasserzähler mehr, aber wird trotzdem früher gewechselt?
Weil die Gesetze nicht mit der Technik Schritt halten. Ein Funkzähler hält 12-15 Jahre, aber die Eichfrist bleibt bei fünf oder sechs Jahren. Die Politik hat die Vorschriften 2018 nicht angepasst, obwohl die Technik längere Lebensdauern ermöglicht. Das ist ein bürokratischer Widerspruch - und kostet Geld und Ressourcen. Langfristig ist ein Funkzähler trotzdem günstiger, weil er weniger häufig gewechselt werden müsste - wenn das Gesetz es zulassen würde.
Darf mein Vermieter mir die Kosten für den Wohnungszähler in Rechnung stellen?
Nur die laufenden Kosten - nicht die Anschaffung. Wenn dein Vermieter einen Funkzähler mit jährlichem Servicevertrag abschließt, kann er die 150 Euro pro Jahr als Betriebskosten auf dich umlegen. Die 100 Euro, die er für den Zähler bezahlt hat, darf er nicht auf dich abwälzen. Das ist nach dem Mietrecht illegal. Wenn du eine Rechnung bekommst, die die Anschaffungskosten enthält, kannst du sie zurückweisen.
Was passiert, wenn ich den Zähler nicht wechsle?
Der Wasserversorger kann den Wasseranschluss sperren, wenn der Hauptzähler abgelaufen ist - das ist gesetzlich erlaubt. Bei Wohnungszählern kann der Vermieter den Zähler nicht einfach wechseln, ohne dich zu informieren. Aber wenn er es nicht macht, kann er später bei der Abrechnung Probleme bekommen: Die Messwerte sind dann ungenau oder nicht mehr rechtlich gültig. Das kann zu Streit mit Mietern führen - und zu Forderungen von der Abrechnungsstelle.
conor mckernan
Januar 3 2026Ich find’s krass, wie oft wir als Mieter einfach akzeptieren, dass uns irgendwer was aufbürdet. Der Zähler ist doch nur ein Stück Metall und Plastik – aber die Rechnung? Die kommt wie ein Blitz. Und dann heißt es: ‘Das ist Gesetz.’ Aber wer hat das Gesetz eigentlich gemacht? Und warum zahlt der, der’s bestellt, nicht dafür?
Ich hab mal einen Zähler selbst gewechselt – nein, nicht legal, aber ich hab’s probiert. Der Installateur, der danach kam, hat nur genickt und gesagt: ‘Hast du den Eichstempel gesehen? Der war noch gut.’ Und dann hat er ihn einfach wieder draufgeschraubt. Keine Rechnung. Kein Stress. Kein Drama.
Die Leute verkaufen uns Angst. Aber die Technik? Die ist längst weiter. Wir sind nur zu faul, uns dagegen zu wehren.
Erik E. Schürmann
Januar 4 2026Die Mess- und Eichverordnung (MessEV) § 12 Abs. 1 lit. a) in Verbindung mit DIN EN 14154:2015-06 und DIN EN ISO 4064-1:2014-07 legt eindeutig fest, dass Kaltwasserzähler eine Eichfrist von sechs Jahren haben – unabhängig von ihrer technischen Funktionalität. Die Aussage, dass moderne digitale Zähler nicht gewechselt werden müssten, ist technisch irreführend, da die Eichung eine rechtliche, keine technische Anforderung ist. Jede Abweichung von dieser Vorschrift stellt einen Verstoß gegen das MessEG dar und kann zur Unzulässigkeit der Abrechnung führen. Die GdW mag kritisieren – aber Recht ist Recht. Kein Platz für Gefühle.
Stephan Viaene
Januar 4 2026Wait, also der Hauptzähler ist kostenlos, aber der Wohnungszähler kostet 300 Euro? Und der Vermieter darf nur die laufenden Kosten umlegen? Ich dachte, das ist wie bei der Heizung – da kann man ja auch nicht einfach alles auf die Miete packen. Aber warum ist das dann so kompliziert? Kann mir das mal jemand einfach erklären?
Kristin Borden
Januar 5 2026Ich hab’s auch erst nicht verstanden, bis ich meinen Vermieter gefragt hab. Er hat mir gesagt: ‘Wenn du den Zähler kaufst, ist das wie ein neues Fenster – du bezahlst es. Aber wenn du jeden Monat für die Ablesung zahlen musst, das ist wie Strom – das darfst du aufteilen.’
Ich hab mir dann den Eichstempel angeschaut – der war von 2018. Also hab ich gewartet. Und tatsächlich – erst 2024 kam der Brief vom Versorger. Keine Rechnung. Kein Stress. Einfach ein neuer Zähler. Und ich hab nichts gezahlt.
Manchmal ist das einfach: Warten. Nachschauen. Fragen.
Jörg Gerlach
Januar 5 2026Ich hab das letzte Jahr drei Zähler wechseln lassen. Zwei Wohnungen, ein Garten. Der Hauptzähler kam vom Versorger – kostenlos. Die Wohnungszähler hab ich über einen lokalen Handwerker gemacht – 180 Euro pro Stück inklusive Anmeldung. Kein Vertrag, keine Firma, kein Monat für Fernauslesung. Einfach machen, abhaken.
Die großen Anbieter sind wie Versicherungen – sie verkaufen dir Sicherheit, die du nicht brauchst. Ich hab’s getestet. Der lokale Typ war schneller, günstiger und hat mir sogar einen Tipp gegeben, wie ich den Eichstempel abfotografieren kann. Kein Drama. Kein Stress. Einfach machen.
Dries De Schepper
Januar 6 2026HAHAHAHAHAHAHAHAHA! Das ist doch Wahnsinn! 2,5 Millionen Zähler pro Jahr wegschmeißen, nur weil jemand vor 50 Jahren beschlossen hat, dass das so sein muss?! Und dann kommt der Vermieter mit einem Vertrag von Techem, der ihm 150 Euro im Jahr abknöpft – für was? Für eine App, die den Zählerstand liest?! Aber der Zähler ist doch noch perfekt! Der ist doch nicht kaputt! Der ist nur… alt! Und weil er alt ist, muss er weg?!!
Das ist nicht Bürokratie – das ist ein SCAM! Ein riesengroßes, von der Politik gedecktes SCAM! Und wir zahlen dafür – als Mieter, als Eigentümer, als Steuerzahler! Wer hat das erfunden?! Wer verdient daran?! ICH WILL EINEN MENSCHEN, DER MIR SAGT, WER DAS GELD KRIEGT!!
Rick Bauer
Januar 8 2026Ich find’s einfach traurig, dass manche Leute denken, sie könnten das Gesetz ignorieren, nur weil es ihnen unbequem ist. Du willst sparen? Dann mach’s richtig. Aber nicht, indem du einen Zähler einfach so wechselst, ohne ihn anzumelden. Das ist nicht nur illegal – das ist ein Vertrauensbruch. Wer so denkt, hat keine Ahnung von Recht, von Ordnung, von Verantwortung. Und dann wundert man sich, warum die Welt so chaotisch ist.
Patrick Sargent
Januar 9 2026Ich hab’s gewusst. Irgendwer verdient daran. Die ganze Geschichte ist nur ein großes Geldspiel. Der Versorger kriegt was, die Firma kriegt was, der Vermieter kriegt was – und wir? Wir kriegen die Rechnung. Und wenn wir fragen, sagen sie: ‘Das ist Gesetz.’ Ja, klar. Und wenn ich in der Schule schummle, ist das auch ‘Gesetz’, dass ich sitzenbleibe. Aber wer hat das Gesetz gemacht? Genau. Die, die profitieren.
Nicole Bauer
Januar 10 2026Ich hab vor zwei Jahren meinen Zähler wechseln lassen – war ein alter analoger. Hab den Eichstempel gesehen: 2016. Also hab ich gewartet. Der Versorger hat dann 2022 geschrieben – und gesagt, der Hauptzähler sei dran. Hab ihn gecheckt – der war in der Kellerwand, direkt nach der Straße. Also hab ich nichts bezahlt. Der Wohnungszähler war noch gut – kein Brief. Kein Stress.
Der Tipp mit dem Fotografieren ist goldwert. Ich hab’s gemacht. Und wenn jemand fragt, hab ich den Beweis. Keine Diskussion. Keine Rechnung. Einfach Ruhe.
Und wenn du unsicher bist: Ruf beim Versorger an. Frag: ‘Ist das mein Zähler oder euer?’ Die müssen es sagen. Und wenn sie sagen, es ist dein Zähler – dann frag: ‘Und wer trägt die Kosten?’
Das ist dein Recht. Und es ist dein Geld.
Ida Finnstø
Januar 10 2026Die Eichfristen basieren auf der Norm EN 14154, die eine maximale Abweichung von ±2 % über die gesamte Lebensdauer vorsieht. Bei mechanischen Zählern tritt diese Abweichung nach 5–6 Jahren ein, da sich Lager und Zahnräder abnutzen. Digitale Zähler vermeiden diese physikalische Abnutzung, aber die Eichung bleibt ein juristischer Rahmen, der die Messsicherheit für Abrechnungsprozesse gewährleistet. Die Verlängerung der Frist wäre möglich, erfordert aber eine Neubewertung der gesamten Abrechnungsinfrastruktur – inklusive der Interoperabilität mit den Systemen der Versorger, der Abrechnungsagenturen und der Eichämter. Ein komplexes System, das nicht ohne Risiko vereinfacht werden kann.