Wohnrecht vs. Nießbrauch bei Immobilien: Steuerliche Unterschiede und was sie wirklich kosten

Wenn Sie Ihre Immobilie an Ihre Kinder verschenken wollen, aber weiterhin darin wohnen möchten, stehen Sie vor einer entscheidenden Frage: Wohnrecht oder Nießbrauch? Beide Rechte sehen auf den ersten Blick ähnlich aus - Sie bleiben in Ihrer Wohnung, Ihre Kinder werden Eigentümer. Doch die steuerlichen Folgen sind so unterschiedlich, dass sie Ihre finanzielle Zukunft entscheidend beeinflussen.

Was ist eigentlich das Wohnrecht?

Das Wohnrecht ist ein dingliches Recht, das Ihnen erlaubt, eine Immobilie persönlich zu bewohnen. Es ist in § 1093 BGB geregelt und kann auf ganze Häuser, Wohnungen oder sogar einzelne Räume beschränkt werden. Sie dürfen die Wohnung nicht vermieten, nicht verpachten, nicht an Dritte weitergeben. Sie leben dort - und nur dort. Keine Mieteinnahmen, keine Gewerbenutzung, kein Ferienvermietung.

Steuerlich ist das einfach: Der Wert des Wohnrechts wird nur nach der gesparten Miete berechnet. Ein 70-Jähriger, der ein Haus im Wert von 500.000 Euro behält, erhält ein Wohnrecht mit einem Kapitalwert von etwa 50.000 bis 75.000 Euro. Das bedeutet: Der steuerpflichtige Teil der Schenkung reduziert sich von 500.000 auf 425.000 Euro. Bei einem Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil bleibt noch 25.000 Euro steuerpflichtig - das sind knapp 5.000 Euro Schenkungssteuer.

Was ist der Nießbrauch?

Der Nießbrauch ist weit mehr als nur ein Wohnrecht. Er ist ein umfassendes Nutzungsrecht, das in §§ 1030-1040 BGB geregelt ist. Wer Nießbrauch hat, darf nicht nur wohnen - er darf auch vermieten, verpachten, Miete einnehmen und sogar Gewerbe betreiben, wenn die Immobilie es zulässt. Der Nießbrauch ist immer auf die gesamte Immobilie bezogen, nicht auf einzelne Zimmer.

Steuerlich ist das ein großer Unterschied. Der Kapitalwert des Nießbrauchs berechnet sich nicht nur nach der Miete, die Sie sparen, sondern auch nach den Mieteinnahmen, die Sie theoretisch erzielen könnten. Je älter Sie sind, desto geringer ist dieser Wert - weil die Lebenserwartung kürzer ist. Ein 70-Jähriger erhält bei einem 500.000-Euro-Haus einen Nießbrauchswert von etwa 150.000 Euro. Der steuerpflichtige Schenkungswert sinkt also auf 350.000 Euro. Mit dem 400.000-Euro-Freibetrag zahlen Sie keine Schenkungssteuer.

Warum ist der Nießbrauch oft steuerlich besser?

Die Zahlen sprechen für sich. Bei einem 75-Jährigen mit einer Immobilie im Wert von 600.000 Euro beträgt der Kapitalwert des Nießbrauchs laut Bundesfinanzministerium nur noch 150.000 Euro. Der steuerpflichtige Betrag liegt bei 450.000 Euro - und bleibt trotzdem unter dem Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Keine Steuer. Punkt.

Beim Wohnrecht wäre der Wert nur 90.000 Euro. Der steuerpflichtige Betrag wäre 510.000 Euro - und das übersteigt den Freibetrag um 110.000 Euro. Das sind fast 22.000 Euro Schenkungssteuer. Ein Unterschied von über 17.000 Euro - nur wegen der Wahl des Rechts.

Die Bundesnotarkammer bestätigt: Seit 2019 sind Schenkungen mit Nießbrauch um 130 % gestiegen, während Wohnrechte nur leicht zulegten. Warum? Weil die Steuereinsparung real und massiv ist. Ein Nutzer aus Köln, der 2023 seine Wohnung an seine Tochter verschenkte, reduzierte die Schenkungssteuer von 45.000 auf 6.500 Euro - nur durch den Wechsel von Wohnrecht zu Nießbrauch.

Vergleich von Wohnrecht und Nießbrauch in einer Steuerberatung mit Zahlen und Symbolen.

Was ist mit Einkommensteuer?

Hier wird es spannend. Beim Wohnrecht: Keine Einnahmen. Keine Steuererklärung. Keine Probleme.

Beim Nießbrauch: Sie dürfen vermieten. Und wenn Sie vermieten, müssen Sie die Miete versteuern. Das klingt nach Nachteil - ist es aber nicht. Denn Sie dürfen alle Kosten absetzen: Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltungskosten, Zinsen für das Darlehen, sogar die Abschreibung für die Immobilie. Ein Steuerberater aus München berichtet: „Bei einer vermieteten Immobilie mit Nießbrauch können bis zu 90 % der Mieteinnahmen durch Abzüge neutralisiert werden.“

Das bedeutet: Sie bekommen Miete, zahlen aber kaum Steuern drauf. Und wenn Sie nicht vermieten, zahlen Sie auch keine Einkommensteuer. Sie haben die Wahl. Beim Wohnrecht haben Sie keine Wahl - Sie dürfen nicht vermieten, und deshalb ist das Recht auch steuerlich wertlos.

Wer zahlt die Grundsteuer?

Beim Wohnrecht: Der neue Eigentümer (Ihr Kind) zahlt die Grundsteuer. Sie als Wohnberechtigter zahlen nur die Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom - wie ein Mieter.

Beim Nießbrauch: Sie als Nießbrauchnehmer zahlen die Grundsteuer. Aber: Wenn Sie die Immobilie vermieten, können Sie die Grundsteuer auf den Mieter umlegen. Sie tragen sie also nur, wenn Sie selbst wohnen. Und selbst dann: Sie können sie als Werbungskosten absetzen. Das ist ein Vorteil, den das Wohnrecht nicht bietet.

Was kostet die Umsetzung?

Beide Rechte müssen notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden. Das kostet Geld.

Ein Wohnrecht: 450 bis 600 Euro Notarkosten. 4 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit.

Ein Nießbrauch: 600 bis 800 Euro. 6 bis 8 Wochen. Warum mehr? Weil die Bewertung komplexer ist. Der Notar braucht Ihr Geburtsdatum, den Immobilienwert, die aktuelle Mietlage, und er muss die amtliche Berechnungstabelle des Finanzministeriums anwenden. Ein Fehler hier kann später teuer werden.

Und dann kommt der Steuerberater. Sie brauchen mindestens drei Beratungstermine - nicht, weil es kompliziert ist, sondern weil es so wichtig ist. Ein falsch berechneter Nießbrauchswert kann bedeuten, dass Sie 10.000 Euro mehr Steuern zahlen als nötig.

Mann an Haustür mit zwei Schlüsseln: Wohnrecht und Nießbrauch, symbolisch dargestellt.

Was sagt die Zukunft?

Die Schenkungssteuerreform 2025 bringt einen neuen Freibetrag von 500.000 Euro pro Elternteil. Das klingt gut - aber es verändert nichts an der Logik. Wer mit Nießbrauch plant, spart trotzdem mehr. Denn der Nießbrauchswert sinkt mit Ihrem Alter - und bleibt auch bei höheren Freibeträgen ein effektives Werkzeug.

Einige Experten warnen: Ab 2026 könnte eine vermögensbasierte Schenkungssteuer kommen. Dann könnte der Nießbrauch weniger attraktiv werden. Aber: Bis dahin ist er das beste Instrument, das Sie haben. Und viele Steuerberater schätzen, dass er bis 2030 stabil bleibt.

Was ist der richtige Weg für Sie?

Wenn Sie:

  • in Ihrer Immobilie bleiben wollen, aber nicht vermieten möchten
  • keine Lust auf jährliche Steuererklärungen haben
  • und sich nicht für komplexe Finanzplanung interessieren

dann ist das Wohnrecht das einfachere, sicherere Recht. Es ist wie ein Mieterverhältnis mit dem Unterschied: Sie sind nicht der Mieter - Sie sind der Rechtsinhaber.

Wenn Sie:

  • über 60 Jahre alt sind
  • die Immobilie wertvoll ist (über 300.000 Euro)
  • die Möglichkeit haben, sie später zu vermieten
  • und bereit sind, ein wenig mehr Aufwand in die Planung zu stecken

dann ist der Nießbrauch die klügere Wahl. Er spart Ihnen Tausende an Steuern - und gibt Ihnen Flexibilität. Sie können später, wenn Sie in die Pflege kommen, die Wohnung vermieten und die Miete für Ihre Betreuung nutzen. Beim Wohnrecht wäre das nicht möglich.

Ein Nutzer aus Stuttgart, 72, sagte nach der Umsetzung: „Ich dachte, Wohnrecht ist einfacher. Aber als ich sah, dass ich mit Nießbrauch 18.000 Euro Steuern sparen konnte, war die Entscheidung klar. Der Aufwand lohnt sich.“

Was Sie jetzt tun müssen

1. Bestimmen Sie den Marktwert Ihrer Immobilie. Lassen Sie sich von einem Gutachter beraten - nicht von einem Makler.

2. Berechnen Sie den Kapitalwert Ihres Nießbrauchs mit der amtlichen Tabelle des Bundesfinanzministeriums (Stand 2024). Für 70-Jährige: etwa 30 % des Immobilienwerts.

3. Vergleichen Sie: Wie hoch ist der steuerpflichtige Betrag bei Wohnrecht? Wie hoch bei Nießbrauch?

4. Sprechen Sie mit einem Steuerberater, der Erfahrung mit Nießbrauch hat. Nicht mit jedem - nur mit denen, die schon mehr als fünf Fälle betreut haben.

5. Terminieren Sie den Notar. Lassen Sie sich den Vertrag vorher schicken. Fragen Sie: „Ist der Nießbrauchswert korrekt berechnet?“

Die Entscheidung zwischen Wohnrecht und Nießbrauch ist keine Frage des Gefühls. Es ist eine Frage der Zahlen. Und die Zahlen sagen: Wer mit Nießbrauch plant, spart. Wer mit Wohnrecht plant, zahlt mehr - oft viel mehr.

Kann ich das Wohnrecht später in einen Nießbrauch umwandeln?

Nein. Ein Wohnrecht kann nicht einfach in einen Nießbrauch umgewandelt werden. Beide sind rechtlich unterschiedliche Konstrukte. Wenn Sie später mehr Flexibilität brauchen, müssten Sie die Immobilie zurückkaufen oder einen neuen Vertrag mit Ihrem Kind abschließen - was steuerlich und rechtlich kompliziert ist. Planen Sie von Anfang an richtig.

Was passiert, wenn ich den Nießbrauch verkaufe?

Der Nießbrauch ist nicht veräußerlich. Er erlischt mit Ihrem Tod oder wenn Sie ihn freiwillig aufgeben. Sie können ihn nicht verkaufen - aber Sie können ihn vererben. Wenn Sie ihn vererben, erhält Ihr Erbe das Recht - aber nur, wenn es im Vertrag so vereinbart wurde. Sonst erlischt es mit Ihnen.

Muss ich den Nießbrauch in der Einkommensteuererklärung angeben, wenn ich nicht vermiete?

Nein. Wenn Sie den Nießbrauch nur für Ihre eigene Nutzung nutzen und keine Mieteinnahmen erzielen, müssen Sie nichts in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Steuerbehörde interessiert sich nur für Einkünfte - nicht für Rechte. Sie müssen nur die Schenkungssteuererklärung abgeben - und dort den Wert des Nießbrauchs angeben.

Kann mein Kind die Immobilie verkaufen, wenn ich den Nießbrauch habe?

Ja. Der Nießbrauch bleibt bestehen, auch wenn die Immobilie verkauft wird. Der neue Eigentümer muss Sie weiterhin nutzen lassen - bis Ihr Tod oder bis Sie das Recht aufgeben. Das macht den Verkauf schwieriger, aber nicht unmöglich. Käufer zahlen weniger, weil sie erst später nutzen können. Das ist ein Nachteil - aber kein Grund, den Nießbrauch zu vermeiden.

Ist der Nießbrauch auch für Ehepartner sinnvoll?

Ja. Wenn Sie und Ihr Ehepartner gemeinsam eine Immobilie verschenken, können Sie beide einen Nießbrauch eintragen. Das verdoppelt die Steuereinsparung. Ein 70-Jähriges Paar mit einer 800.000-Euro-Immobilie kann so die Schenkungssteuer komplett vermeiden - vorausgesetzt, der Nießbrauchswert ist korrekt berechnet. Viele Ehepaare nutzen das, um ihr Erbe zu schützen.