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Mieter-Vorkaufsrecht: Was Sie als Mieter wissen müssen

Mieter-Vorkaufsrecht, das gesetzliche Recht von Mietern, eine vermietete Immobilie vor anderen Käufern zu erwerben. Auch bekannt als Vorkaufsrecht des Mieters, ist es kein Selbstläufer – es muss aktiv eingefordert werden, sonst verfällt es. Viele Mieter wissen gar nicht, dass sie dieses Recht haben. Dabei ist es ein mächtiges Werkzeug, besonders in Städten mit steigenden Preisen.

Das Mieter-Vorkaufsrecht gilt, wenn Ihr Vermieter die Wohnung oder das Haus verkaufen will – nicht bei Erbschaften oder Zwangsversteigerungen. Sie bekommen eine schriftliche Benachrichtigung mit Preis, Bedingungen und Frist. Die Frist beträgt zwei Monate. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit schriftlich zustimmen, müssen Sie die Immobilie zum angebotenen Preis kaufen. Kein Nachverhandeln, kein Drücken des Preises – das ist der Preis, den der Vermieter anderen bietet.

Doch es gibt Fallstricke. Viele Vermieter ignorieren das Recht bewusst oder verschweigen den Verkauf. Wenn Sie erst nach dem Verkauf davon erfahren, ist es zu spät. Auch wenn Sie die Wohnung nicht kaufen wollen, sollten Sie die Benachrichtigung nicht ignorieren. Sie ist Ihr Beweis, falls der Vermieter später behauptet, er habe Sie informiert. Und: Das Recht gilt nur, wenn Sie die Wohnung als Hauptwohnsitz bewohnen. Nebenwohnungen zählen nicht.

Das Mietrecht schützt Sie, aber es ist kein Freifahrtschein. Sie brauchen die finanzielle Möglichkeit zum Kauf. Wenn Sie keinen Kredit bekommen, nutzt das Recht nichts. Und: Es gilt nicht für Gewerberäume oder Wohnungen in Häusern mit weniger als drei Wohneinheiten, wenn der Vermieter selbst dort wohnt. Das ist oft der Trick, den Vermieter nutzen, um das Recht zu umgehen.

Was viele nicht wissen: Das Vermieter kann das Recht nicht einfach aushebeln, indem er die Immobilie an einen Familienmitglied verkauft. Auch dann müssen Sie benachrichtigt werden – es sei denn, es handelt sich um eine echte Vererbung oder Schenkung. Aber auch hier gibt es Grenzen: Wenn der Vermieter kurz vorher die Wohnung an einen Verwandten überschrieben hat, um das Recht zu umgehen, können Sie das gerichtlich anfechten.

Und was ist mit dem Immobilienkauf? Wenn Sie das Recht nutzen, müssen Sie nicht den vollen Kaufpreis auf einmal bezahlen. Sie können einen Kredit aufnehmen – genau wie jeder andere Käufer. Die Bank prüft Ihre Bonität, nicht Ihre Mietgeschichte. Aber: Sie müssen die Finanzierung innerhalb der Frist nachweisen. Eine Anfrage reicht nicht. Sie brauchen eine Zusage der Bank, sonst verfällt Ihr Recht.

Die meisten Mieter nutzen das Recht nicht, weil sie es nicht kennen oder Angst haben, den Schritt zu wagen. Dabei ist es eine der seltenen Gelegenheiten, in Deutschland eine Wohnung zu einem fairen Preis zu kaufen – ohne Bieterwettbewerb, ohne Auktion, ohne Spekulation. Wenn Ihr Vermieter verkauft, ist das Ihr Moment. Machen Sie sich schlau. Prüfen Sie die Benachrichtigung. Holen Sie sich eine Finanzierungsprüfung. Und wenn Sie bereit sind: Handeln Sie schnell. Denn wer zu lange wartet, verliert nicht nur die Wohnung – sondern auch die Chance, sie jemals zu besitzen.