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Eigenbedarf anmelden: Was du wissen musst, bevor du dein Zuhause veränderst

Wenn du als Eigenbedarf, die gesetzlich geregelte Möglichkeit, eine vermietete Wohnung für dich oder deine Familie selbst zu nutzen. Auch als Eigenbedarfskündigung bekannt, ist er ein starkes Recht – aber nur, wenn du ihn richtig anwendest. Du hast eine Wohnung, die du vermietest, und möchtest sie für dich, deine Eltern oder deine Kinder zurückholen? Dann musst du den Eigenbedarf anmelden. Doch das ist kein einfaches Formular. Es geht um Fristen, Nachweise, und vor allem um das Recht deines Mieters. Viele Vermieter scheitern hier, weil sie glauben, dass ein Brief reicht. Das ist falsch.

Eigenbedarf anmelden ist kein Selbstgänger. Es braucht einen konkreten, nachvollziehbaren Grund: Du brauchst die Wohnung für dich selbst, für einen nahen Angehörigen – also Ehepartner, Kinder, Eltern oder Enkel. Nicht für einen Freund, nicht für eine Ferienwohnung. Und du musst es schriftlich, fristgerecht und mit Beweisen untermauern. Wer das nicht macht, riskiert eine Klage. Der Mieter kann die Kündigung anfechten – und oft gewinnt er. Die Gerichte prüfen genau: Ist der Eigenbedarf echt? Oder nur eine Ausrede, um die Miete zu erhöhen? Ein Wohnungsrecht, ein rechtlicher Anspruch, der einem Dritten das Wohnen in einer Immobilie sichert, auch wenn der Eigentümer wechselt. kann den Eigenbedarf komplett blockieren. Und wer einen Mietvertrag, ein rechtlich bindendes Abkommen zwischen Vermieter und Mieter über die Nutzung einer Wohnung gegen Zahlung einer Miete. mit Sonderkündigungsregeln hat, muss das auch beachten. Viele Vermieter wissen das nicht – und zahlen dann teuer.

Du musst den Eigenbedarf mindestens drei Monate vor dem geplanten Auszug anmelden – und das muss schriftlich geschehen. Ein E-Mail reicht nicht. Ein Brief mit Einschreiben mit Rückschein ist Pflicht. Und du musst beweisen, dass du die Wohnung wirklich brauchst. Ein aktueller Mietvertrag für eine andere Wohnung? Ein Nachweis über deine aktuelle Wohnsituation? Ein Arztbrief, wenn es um eine behinderte Person geht? Alles kann entscheidend sein. Die meisten Fehler passieren bei der Dokumentation. Wer hier schludert, verliert.

Was viele nicht wissen: Du kannst den Eigenbedarf auch für mehrere Personen anmelden – aber nur, wenn sie tatsächlich zusammenziehen. Und du darfst die Wohnung nicht kurz danach wieder vermieten. Das gilt als Missbrauch. Auch wenn du den Mieter mit Geld locken willst: Ein Abfindungsangebot ändert nichts an den rechtlichen Anforderungen. Der Mieter hat ein Recht auf eine ordnungsgemäße Kündigung – nicht auf eine gute Nachricht.

Du findest hier konkrete Anleitungen, wie du den Eigenbedarf richtig anmeldest – mit echten Beispielen aus der Praxis, mit Fristen, mit Formulierungen, die Gerichte akzeptieren. Du erfährst, wann du auf einen Anwalt verzichten kannst und wann du ihn brauchst. Und du lernst, wie du dich vor teuren Fehlern schützt, die viele Vermieter machen – ohne es zu merken.