DSGVO Fotografie: Was Sie als Fotograf oder Unternehmen wissen müssen
Wenn Sie Fotos machen – ob als Hobbyfotograf, Freelancer oder Unternehmen – gilt die DSGVO Fotografie, die Datenschutz-Grundverordnung, die regelt, wie personenbezogene Daten, einschließlich Fotos, verarbeitet werden dürfen. Auch wenn es nur ein Schnappschuss ist: Sobald jemand erkennbar auf dem Bild zu sehen ist, gilt es als personenbezogene Daten. Das bedeutet: Sie dürfen das Bild nicht einfach online stellen, verkaufen oder für Werbung nutzen, ohne die richtigen Rechte zu haben.
Ein wichtiges Verbund-Thema ist die Einwilligungserklärung, ein schriftliches oder elektronisches Dokument, mit dem die abgebildete Person zustimmt, dass ihr Bild verwendet wird. Fotoeinwilligung ist kein Formsatz, den Sie aus dem Internet kopieren. Es muss klar sein, wofür das Bild genutzt wird – ob für Instagram, eine Webseite, eine Broschüre oder einen Werbevideo. Ohne diese Einwilligung riskieren Sie Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % Ihres Umsatzes – und das gilt auch für Privatpersonen, wenn sie Fotos von Freunden oder Nachbarn öffentlich teilen. Ein weiterer eng verwandter Begriff ist Bildrechte, das rechtliche Konzept, das bestimmt, wer das Recht hat, ein Bild zu veröffentlichen oder zu verkaufen. Der Fotograf hat das Urheberrecht, aber die abgebildete Person hat das Recht am eigenen Bild. Beide Rechte müssen zusammenpassen – sonst wird es rechtlich problematisch.
Was viele nicht wissen: Die DSGVO gilt nicht nur für Profis. Wenn Sie als Elternteil Fotos von Ihrer Tochter auf Facebook posten und andere Kinder mit drauf sind, brauchen Sie die Einwilligung der Eltern dieser Kinder. In Unternehmen ist es noch klarer: Jedes Mitarbeiterfoto auf der Website, jedes Kundenbild im Online-Shop, jede Werbefotografie – alles muss dokumentiert sein. Und was ist mit Straßenaufnahmen? Wenn Menschen zufällig im Hintergrund zu sehen sind – etwa bei einer Stadtansicht – ist das meist erlaubt, solange sie nicht im Fokus stehen und nicht identifizierbar sind. Aber sobald jemand gezielt fotografiert wird, etwa bei einem Marktstand oder einer Veranstaltung, wird es komplex.
Die meisten Probleme entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch Unwissenheit. Ein Fotograf, der seine Kundenfotos auf Instagram zeigt, ohne eine Einwilligung zu holen, glaubt oft, er tue nichts Falsches. Ein Unternehmen, das alte Fotos aus dem Archiv nutzt, ohne zu prüfen, ob die Zustimmung noch gültig ist, handelt ebenso riskant. Die Lösung ist einfach: Haben Sie immer einen klaren Prozess. Fragen Sie vor dem Shoot, dokumentieren Sie die Zustimmung, speichern Sie sie sicher, und sagen Sie den Menschen genau, wofür das Bild verwendet wird. Keine vagen Formulierungen wie "für Werbezwecke" – sondern konkret: "für unsere Website, Instagram und die Jahresbroschüre 2025".
Im Folgenden finden Sie eine Sammlung von Artikeln, die genau diese Themen aufgreifen: Wie Sie Einwilligungen richtig formulieren, was bei Firmenfotos gilt, wie Sie Fotos von Kindern rechtssicher nutzen, und warum Sie selbst bei privaten Aufnahmen nicht einfach auf "Ich hab doch nur Spaß" vertrauen dürfen. Hier geht es nicht um juristische Theorie – sondern um praktische Regeln, die Sie morgen schon anwenden können.
Fotodokumentation bei Immobilienübergabe sichert Beweise rechtssicher - vermeidet Kautionsstreitigkeiten und schützt Mieter und Vermieter. Erfahren Sie, wie Sie Fotos richtig machen, DSGVO-konform speichern und rechtliche Fehler vermeiden.